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Die Bildungsfinanzierung der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

Wenn Sie als Student unabhängig sein & Ihr Studium zügig durchziehen möchten, um schnell ins Berufsleben einzusteigen, hat die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau genau das Richtige für Sie.
Der KfW-Studienkredit hilft dabei, die Lebenshaltungskosten im Erststudium zu finanzieren - unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern.
Wer wird gefördert?
Volljährige Studierende, die:
- an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland studieren,
- für ein Vollzeitstudium immatrikuliert sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- Staatsangehörige eines EU-Staates sind und sich seit drei Jahren dauerhaft in Deutschland aufhalten,
- das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen.
Was wird gefördert?
Der KfW-Studienkredit dient der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Das Darlehen wird einkommensunabhängig und stets für ein Studienfach beantragt, auch wenn parallel mehrere Fächer belegt werden.
Wie wird gefördert?
Die Auszahlung von monatlichen Förderbeträgen zwischen 100 und 650 EUR erfolgt in der Regel bis zum 10. Fachsemester. Bis zu vier zusätzliche Fachsemester (insgesamt dann max. 14) können gefördert werden, wenn ein begründeter Antrag für die Verlängerung vorliegt. Die gesamte Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltbar und liegt bei maximal 33 Jahren und 6 Monaten. Der KfW-Studienkredit kann jederzeit mit dem BAföG kombiniert werden.
Die Sicherheiten:
Sicherheiten sind für den KfW-Studienkredit nicht zu stellen.
Die Zinszahlung:
Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst (Stand Oktober 2011 - 4,23 % p.a.). Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober werden die Zinsen für das kommende Halbjahr festgelegt. Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz garantiert, der für einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschritten wird. In der Auszahlungsphase wird der fällige Zinsbetrag grundsätzlich mit der monatlichen Auszahlung verrechnet und einbehalten. Nach Vorlage eines Leistungsnachweises besteht die Möglichkeit der Zinsstundung (Zinsaufschub) bis zum Beginn der Tilgungsphase. Die aktuellen Zinssätze sind abrufbar im Internet unter http://www.kfw-foerderbank.de .
Die Tilgung:
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der tilgungsfreien Karenzphase, die zwischen 6 und 23 Monate betragen kann. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten (Annuitäten), innerhalb von max. 25 Jahren zurückzuzahlen.
Weitere Informationen: